Protokollnotiz
zum bestehenden
Bundesrahmentarifvertrag
für die Arbeitnehmer / innen in den Betrieben
des Deutschen Forstunternehmer-Verbandes e.V.
und seiner angeschlossenen Landesverbände
vom 1. Januar 2002
Zwischen
dem Deutschen Forstunternehmer-Verband e.V.
einerseits
und der Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt
Bundesvorstand
andererseits
wird folgende Protokollnotiz abgeschlossen:
Der § 13, Arbeitsvertrag und Kündigung sowie witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen, Abs.2, des Bundesrahmentarifvertrags vom 01.01.2002 wird wie folgt geändert.
[ zurück zum Abs. 2 ]
2.
Soweit der Arbeitsvertrag nicht mit Beendigung der Arbeit oder mit Ablauf der Zeit für die er abgeschlossen war, endet, gelten folgende Kündigungsfristen:
Hat das Arbeitsverhältnis in dem selben Betrieb oder Unternehmen bis zu 5 Jahren bestanden, kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt werden.
Hat das Arbeitsverhältnis in dem selben Betrieb oder Unternehmen 5 Jahre bestanden, so erhöht sich die Kündigungsfrist auf 1 Monat zum Monatsende.
Hat das Arbeitsverhältnis in dem selben Betrieb oder Unternehmen 10 Jahre bestanden, so erhöht sich die Kündigungsfrist auf 2 Monate zum Monatsende.
Hat das Arbeitsverhältnis in dem selben Betrieb oder Unternehmen 20 Jahre bestanden, so erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres.
Bei unregelmäßig Beschäftigten kann das Arbeitsverhältnis 1 Tag zum Ende des nächsten Arbeitstages gekündigt werden.
[ weiter zum Abs.3 ]
Die Regelungen dieser Protokollnotiz treten ab dem 01. April 2003 in Kraft.
Frankfurt am Main, den 13. März 2002
Deutscher Forstunternehmer-Verband e.V.
Gez.
Dieter Kinze
H. J. Narjes
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand
Gez.
Wilms
M. Gudd
Änderungstarifvertrag Nr. 1
vom 24.11.2008
zum Bundesrahmentarifvertrag
für die Arbeitnehmer/innen in den Betrieben
des Deutschen Forstunternehmer-Verbandes e. V.
und seiner angeschlossenen Landesverbände
vom 1. Januar 2002
Zwischen
dem Deutschen Forstunternehmer-Verband e.V.
einerseits
und der Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt
Bundesvorstand
andererseits
wird folgendes vereinbart:
I
Der Bundesrahmentarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen in den Betrieben des Deutschen Forstunternehmer-Verbandes e.V. und seiner angeschlossenen Landesverbände vom 1. Januar 2002, wird wie folgt geändert:
- § 1 erhält folgende Fassung:
[ zurück zum § 1 ]
§ 1
Geltungsbereich
- Räumlicher Geltungsbereich
Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- Betrieblicher Geltungsbereich
Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen (Betrieb), die mit weisungsgebundenem Personal (Arbeitnehmern) forstliche Arbeiten, insbesondere Pflanzungen, Kultur- und Jungbestandspflege, Holzernte, Rodungen und Waldschutzarbeiten auf weder in ihrem Eigentum noch in ihrem Besitz stehenden Grundstücken durchführen.
- Persönlicher Geltungsbereich
Gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) Gesetzliche Rentenversicherung versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, einschließlich derjenigen, die gemäß § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung eine geringfügige Beschäftigung ausüben.
Protokollerklärung zu § 1:
Die für die Arbeitnehmer verwendeten Bezeichnungen umfassen weibliche und männliche Arbeitnehmer.
[ weiter zum § 2 ]
- § 15 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2009.
II
Der Änderungstarifvertrag tritt am 1. Dezember 2008 in Kraft.
Protokollerklärung zu II:
Die Tarifvertragsparteien haben sich darüber verständigt, den Bundesrahmentarifvertrag vom 1. Januar 2002 in 2009 zu überarbeiten. Dazu werden im ersten Halbjahr 2009 Tarifverhandlungen aufgenommen. Die Überarbeitung erfolgt, ohne das es einer Kündigung nach § 2 Absatz 2 bedarf.
Kassel, den 24.11.2008
Für den
Deutschen Forstunternehmer-Verband e.V.
Der Vorsitzende
Für die
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand