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AfL Niedersachsen e.V.

 

Fortbildung zum geprüften Forstmaschinenfahrer

Die Mechanisierung der Holzernte hat in Niedersachsen einen hohen Stellenwert erreicht. So liegt der Anteil des maschinell aufgearbeiteten Holzes über alle Waldbesitzarten verteilt bei über 50 % der Gesamtmenge mit steigender Tendenz. Die Technik der mittlerweile 3. Generation der Vollernter und Tragschlepper haben ein hohes, technisches Niveau erreicht unter Berücksichtigung anspruchsvoller Umweltverträglichkeit.

Leider ist die Fortbildung der Maschinenfahrer insgesamt nicht im gleichen Tempo verlaufen. Die Regel ist immer noch das Anlernen von berufsfremden Personen nach getätigten Investitionen im Rahmen des täglichen Einsatzes. Dieser Praxis soll mit dem „Niedersachsen-Modell“ eine Alternative geboten werden. Der Umfang der Bedienung und die recht teure Ausbildung dieser modernen Maschinensysteme wird häufig mit der von Piloten verglichen. Hinzu kommen die notwendigen forstfachlichen Kenntnisse, die heute ebenfalls im Rahmen der Zertifizierungen zwingend verlangt werden.

Durch Untersuchungen und Erhebungen der letzten sechs Jahre ist ein jährlicher Bedarf von etwa 15 – 20 Forstmaschinenfahrer durch Abgänge und Neuinvestitionen für Niedersachsen von uns ermittelt worden.
Um für die Erfordernisse eine umfassende, bezahlbare und praxisnahe Forbildung zu bieten, hat die AfL Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem NFBz in Münchehof das sogenannte „Niedersachsen-Modell“ entwickelt. Diese Fortbildung, die in Ergänzung des Ausbildungsberufes „Forstwirt“ basiert und mit der Prüfung zum „geprüften Forstmaschinenfahrer“ abschließt, ist mit einem Pilotprojekt 1999 gestartet und ist seit dem weiter entwickelt worden.
Bisher haben 16 Teilnehmer die Prüfung erfolgreich bestanden, einer hat die Prüfung nicht abgelegt und 5 Teilnehmer mussten vorzeitig die Fortbildung beenden, weil sich im Laufe der Zeit heraus stellte, dass die persönlichen Voraussetzungen für die künftige Aufgabe nicht ausreichten.

Grundlage des „Niedersachsen-Modells“ ist neben den verschiedenen Lehrgängen und einem harten Training, die Einbindung in die praktischen, sich ständig wechselnden Betriebsabläufe in den Unternehmen.
Die Finanzierung des Projektes wird im hohen Maße durch die Betriebe getragen. Außerdem hat die AfL Niedersachsen große Anstrengungen unternommen, durch Zuschüsse die Unternehmen zu entlasten. So sind an der Finanzierung im Jahr 2004 folgende Institutionen beteiligt:

  1. Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e.V. (QfF)
    siehe auch: QfF-Gründung
  2. Spende der Messe AG Hannover (Ligna)
  3. AfL Mietkauf & Leasing GmbH & Co. KG.

Der Lohn für einen erfolgreichen Abschluss ist ein unbegrenzter Arbeitsvertrag in einem niedersächsischen Forstunternehmen auf Basis des aktuellen Tarifvertrages. Hierin ist die Verlohnung entsprechend der Fortbildung und der anschließenden Praxis in einem Zeitraum von zwei Jahren geregelt bis dann die normale, höchste Lohnstufe gemäß AfL-Tarif greift. Damit ist den jungen Leuten eine Perspektive eröffnet.
Motivation, Zielstrebigkeit und fachliches Können sollten dafür der Preis sein, der erwartet wird.

Die AfL Niedersachsen e.V. hat sich seit der Gründung vor 25 Jahren der Aus- und Fortbildung einen hohen Stellenwert eingeräumt und damit der satzungsmäßigen Aufgabe Rechnung getragen. Dieses Bemühen muss auch in Zukunft weiter verfolgt und ausgebaut werden. Denn die Qualifikation der Unternehmen und deren Mitarbeiter wird über die Zukunft der Betriebe und der Branche entscheiden, trotz oder gerade wegen der schwierigen Rahmenbedingungen.

 

Forstmaschinenfahrer-Intensivkurs
nach dem „Niedersachsen-Modell“

Träger: AfL Niedersachsen und das NFBz Münchehof
Voraussetzung: Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum Forstwirt Ausbildungszeit: 16 Wochen
Praxis: In einem forstw. Lohnunternehmen (zukünftiger Arbeitgeber)
Arbeitsvertrag: für die Fortbildung, Ausbildungsvergütung gemäß § 3 Lohntarifvertrag
  1. Forwarder-Ausbildung
    • 2-Wochen Forwarder-Lehrgang im NFBz
    • 4-Wochen Praxis:
      Polteranlage- u. Qualität, Leistungstrainig, Ergebniskotrolle
  2. Harvester-Ausbildung
    • 2-Wochen Harvester-Lehrgang im NFBz
    • 2-Wochen Praxis:
      ständige Ergebnis- u. Aushaltungskotrolle
  3. Einige Tage Technikschulung und praktische Reparaturarbeiten an Forstmaschinen
  4. 4-Wochen Harvester-Praxis:
    Holzaushaltung, Vermessung, Fehlersuche
  5. Prüfung:
    • 1 Tag: theoretische Prüfung (schriftl.) im NFBz:
      Arbeitsvorbereitung, Holzaushaltung, StVZO, UVV, Technik, Ergonomie
    • 2 Tage: praktische Prüfung – im Betrieb:
      Forwarder/Harvester:
      Probefahren nach Leistung,
      Kranbedienung, Sortierung, Holzablage, Vermessung, Polterung, Schadensaufnahme
    • Beurteilung durch Betriebsleiter, Betreuer des NFBz, Zeugnis und Abschluss durch den Träger und dem NFBz

    Bei den Noten 1 – 3 wird das Zeugnis verliehen:

    Geprüfter Forstmaschinenfahrer/in

    Bei schlechterem Abschneiden wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
  6. Bei erfolgreichem Abschluss: Unbegrenzter Arbeitsvertrag im Fortbildungsbetrieb auf Basis des aktuellen Tarifvertrages.

    (Wurde nur eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, liegt eine Weiterbeschäftigung im Ermessen des Betriebes.)

 

AfL-Schulungsmaschine

AfL-Schulungsmaschine - Foto J. Reinstorf
v.l.: H.-J. Narjes (Vorsitzender), Benjamin Peters (Teilnehmer), J. Host (Fahrerin), Stefan Heinemann (Teilnehmer), M. Haarhaus (Geschäftsführer Fa. FoWi)

Im September 2004 konnte ein alter Wunsch der AfL realisiert werden:
Die Beschaffung eines Tragschleppers für die Nutzung bei der Fortbildung zum geprüften Forstmaschinenfahrer nach dem Niedersachsen-Modell.

Immer wieder wurde auf die Belastung der Betriebe hingewiesen, daß während der umfangreichen Trainingszeiten, die betriebseigenen Maschinen blockiert seien. Hier konnte jetzt eine Lücke geschlossen werden.

Die Schulungsmaschine, ein Rückezug Tj 810 B, ist bei der Fa. FOWI GmbH & Co. KG stationiert, wird dort gewartet, gepflegt und in Absprache mit der AfL organisiert. Die Maschine steht jedem Mitglied auf Anfrage für Ausbildungszwecke zu Selbstkosten zur Verfügung.