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für Arbeitnehmer/innen in den Betrieben
der
Arbeitsgemeinschaft forstwirtschaftlicher
Lohnunternehmer e.V.
in Niedersachsen e.V. (AfL)
vom 24. Oktober 2007
Zwischen der AfL Niedersachsen e.V.
und der
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand
Gültig ab 01. Oktober 2007
Kündbar erstmals zum 30. September 2009
§ 1Der Tarifvertrag gilt:
Der Tarifvertrag erfasst die gewerblichen Arbeitnehmer* und die zur Ausbildung für den Beruf eines Arbeiters/einer Arbeiterin Beschäftigten, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Gesetzliche Rentenversicherung SGB VI versicherungspflichtige Beschäftigung in der Forstwirtschaft ausüben und die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied in der AfL Niedersachsen e.V. ist und Mitglied der vertragsschließenden IG Bauen-Agrar-Umwelt sind.
* Die in diesem Tarifvertrag verwendete Bezeichnung „Arbeitnehmer“ umfasst auch Arbeitnehmerinnen.
Die Gesamtbruttostundenlöhne betragen für die nachfolgenden Lohngruppen:
| Lohngruppen | Prozent | ab 01.10.2007 Euro/Stunde |
| Lohngruppe 1 | ||
| Waldarbeiter ohne Berufsabschluss | 87 % | 10,26 € |
| Lohngruppe 2 | ||
| Forstwirt (Ecklohn) | 100 % | 11,79 € |
| Lohngruppe 3 | ||
| Rottenführer | 103 % | 12,14 € |
| Lohngruppe 4 | ||
| Forstwirtschaftsmeister | 135 % | 15,91 € |
| Lohngruppe 5 | ||
| Pferdeführer | ||
| im 1. Berufsjahr | 87 % | 10,26 € |
| ab 2. Berufsjahr | 110 % | 12,98 € |
| Lohngruppe 6 | ||
| Technisches Personal, Handwerker | 105 % | 12,38 € |
| Lohngruppe 6.1 | ||
| Fahrer von Wegebaumaschinen, Kalkausbringungsgeräten, Langholzbringung | 112 % | 13,20 € |
| Lohngruppen | ab 01.10.2007 | |
| Lohngruppe 1 Aufbauend auf den Berufsabschluss Forstwirt und anderer „grüner“ Berufe für die Fortbildung zum Forstmaschinenfahrer in der hochmechanisierten Holzernte 1. bis 6. Monat der Fortbildung mit Arbeitsvertrag |
790,00; €/monatlich | |
| Prozent | ab 01.10.2007 Euro/Stunde | |
| Lohngruppe 1.1 In Fortbildung befindliches Personal auf Ernten u. Tragschlepper |
||
| 7. bis 12. Monat | 87 % | 10,26 € |
| 13. bis 24. Monat | 105 % | 12,38 € |
| Lohngruppe 1.2 Vollernter, Tragschlepper und Fahrer mit staatlich anerkanntem Abschluss bzw. mit langjährig erworbenen Fachkenntnissen |
116 % | 13,68 € |
§ 3
Ausbildungsvergütungen
| Die Ausbildungsvergütungen betragen brutto | ab 01.10.2007 Euro/monatlich |
| im 1. Ausbildungsjahr | 520,00 € |
| im 2. Ausbildungsjahr | 570,00 € |
| im 3. Ausbildungsjahr | 630,00 € |
§ 4
Leistungsbezogene Entlohnung
§ 5
Motorsägenentschädigung
§ 6
Urlaubsgeld
Neben dem Urlaubsentgelt ist ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von Euro 11,00 je Urlaubstag vor Antritt des Urlaubs zu zahlen.
§ 7
Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld für ein volles Jahr der Betriebszugehörigkeit beträgt Euro 211,00.
§ 8
Gültigkeitsdauer
Frankfurt, den 24. Oktober 2007
AfL Niedersachsen e.V.
gez.
H.-J. Narjes
M. Haarhaus
IG Bauen-Agrar-Umwelt
gez.
K. Wiesehügel Stellv. Bundesvorsitzender
B. Feltrini Bundesvorstandsmitglied
Protokollnotiz zu § 5 Absatz 3
Die Tarifvertragsparteien erklären, dass nach Änderung des Kalkulationsschemas der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf der Arbeitsebene Verhandlungen aufgenommen werden, um die Übernahme der Änderungen zu prüfen und zu vereinbaren.Frankfurt, den 24. Oktober 2007
AfL Niedersachsen e.V.
gez.
H.-J. Narjes
M. Haarhaus
IG Bauen-Agrar-Umwelt
gez.
K. Wiesehügel Stellv. Bundesvorsitzender
B. Feltrini Bundesvorstandsmitglied
Grundsätze
zur Anwendung leistungsbezogener Entlohnungsformen