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vom 12. Oktober 2010
| Zwischen der | Arbeitsgemeinschaft forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer Niedersachsen e.V. Tiefe Straße 11 29323 Wietze |
| und der | Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand Olof-Palme-Straße 19 60439 Frankfurt am Main |
gültig ab 1. Oktober 2010
kündbar erstmals zum 30. September 2012
§ 1
Geltungsbereich
Der Tarifvertrag erfasst die gewerblichen Arbeitnehmer* und die zur Ausbildung für den Beruf eines Arbeiters/einer Arbeiterin Beschäftigten, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Gesetzliche Rentenversicherung SGB VI versicherungspflichtige Beschäftigung in der Forstwirtschaft ausüben und die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied in der AfL Niedersachsen e.V. ist und Mitglied der vertragsschließenden IG Bauen-Agrar-Umwelt sind.
* Die in diesem Tarifvertrag verwendete Bezeichnung „Arbeitnehmer“ umfasst auch Arbeitnehmerinnen.
§ 2
Lohntafel
Die Gesamtbruttostundenlöhne betragen für die nachfolgenden Lohngruppen:
| Lohngruppen | ab 1. Oktober 2010 Euro/Stunde |
ab 1. Oktober 2011 Euro/Stunde |
| Lohngruppe 1 | ||
| Waldarbeiter ohne Berufsabschluss |
10,52 € | 10,78 € |
| Lohngruppe 2 | ||
| Forstwirt (Ecklohn) | 12,25 € | 12,73 € |
| Lohngruppe 3 | ||
| Rottenführer | 12,62 € | 13,11 € |
| Lohngruppe 4 | ||
| Forstwirtschaftsmeister | 16,54 € | 17,19 € |
| Lohngruppe 5 | ||
| Pferdeführer | ||
| im 1. Berufsjahr | 10,52 € | 10,78 € |
| ab 2. Berufsjahr | 13,48 € | 14,00 € |
| Lohngruppe 6 | ||
| Technisches Personal, Handwerker | 12,86 € | 13,37 € |
| Lohngruppe 6.1 | ||
| Fahrer von Wegebaumaschinen, Kalkausbringungsgeräten, Langholzbringung | 13,72 € | 14,26 € |
| Lohngruppen | ab 1. Oktober 2010 |
ab 1. Oktober 2011 |
| Lohngruppe 1 Aufbauend auf den Berufsabschluss Forstwirt und anderer „Grüner“ Berufe für die Fortbildung zum Forstmaschinenfahrer in der hochmechanisierten Holzernte 1. bis; 6. Monat der Fortbildung mit Arbeitsvertrag |
820,00 €/monatlich | 850,00 €/monatlich |
| ab 1. Oktober 2010 Euro/Stunde | ab 1. Oktober 2011 Euro/Stunde | |
| Lohngruppe 1.1 In Fortbildung befindliches Personal auf Ernten u. Tragschlepper |
||
| 7. bis 12. Monat | 10,52 € | 10,78 € |
| 13. bis 24. Monat | 12,86 € | 13,37 € |
| Lohngruppe 1.2 Vollernter, Tragschlepper und Fahrer mit staatlich anerkanntem Abschluss bzw. mit langjährig erworbenen Fachkenntnissen |
14,21 € | 14,77 € |
§ 3
Ausbildungsvergütungen
| Die Ausbildungsvergütungen betragen brutto | ab 1. Oktober 2010 |
ab 1. Oktober 2011 |
| im 1. Ausbildungsjahr | 530,00 € | 540,00 € |
| im 2. Ausbildungsjahr | 590,00 € | 610,00 € |
| im 3. Ausbildungsjahr | 655,00 € | 680,00 € |
§ 4
Leistungsbezogene Entlohnung
§ 5
Motorsägenentschädigung
Setzt ein Arbeitnehmer seine eigene Motorsäge bei Holzerntearbeiten ein, erhält er als Entschädigung 46 v. H. des unter Absatz 3 genannten Abgeltungsbetrags.
Bei Arbeiten außerhalb der Holzernte erhält der Arbeitnehmer je EMS-Betriebsstunde den unter Absatz 3 genannten Abgeltungsbetrag. Die Betriebsstunden werden gemeinüblich auf halbe Stunden auf- bzw. abgerundet.
Der Abgeltungsbetrag je EMS-Betriebsstunde beträgt ohne Betriebsmittelkosten Euro 3,06. Die Betriebsmittel, Alkylatsonderkraftstoff und Motorsägenkettenhaftöl, das mit dem „Blauen Umweltengel“ gekennzeichnet sein muss, wird durch den Arbeitgeber gestellt. Der Berechnung des Abgeltungsbetrags liegt das Motorsägenkalkulationsschema (Anhang 1) zugrunde.
Anhag 1 2011 PDF 115 kB
Anhag 1 2010 PDF 98 kB
Protokollnotiz zu § 5 Absatz 3
Die Tarifvertragsparteien erklären, dass nach Änderung des Kalkulationsschemas der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf der Arbeitsebene Verhandlungen aufgenommen werden, um die Übernahme der Änderungen zu prüfen und zu vereinbaren. Zur Übernahme der Änderungen bedarf es keiner Kündigung des Lohntarifvertrages.
§ 6
Urlaubsgeld
Neben dem Urlaubsentgelt ist ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von Euro 11,00 je Urlaubstag vor Antritt des Urlaubs zu zahlen.
§ 7
Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld für ein volles Jahr der Betriebszugehörigkeit beträgt Euro 211,00.
§ 8
Gültigkeitsdauer
Frankfurt, den 12. Oktober 2010
AfL Niedersachsen e.V.
gez.
H.-J. Narjes
M. Haarhaus
IG Bauen-Agrar-Umwelt
gez.
K. Wiesehügel Bundesvorsitzender
H. Schaum Mitglied des Bundesvorstandes