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AfL Niedersachsen e.V.

 

PEFC
… das Zertifikat für Niedersachsens Wälder !

AfL Forstunternehmer in Niedersachsen
Im Dienste für die Zukunft unserer Wälder …

Qualifizierte Forstunternehmer unterstützen die Waldbsitzer und stellen damit ein wichtiges Bindeglied dar, die gemeinsamen Ziele zu verfolgen.

Nach den Zertifizierungsgrundsätzen liegt die Verantwortung der Einhaltung der Leitlinien beim Waldbesitzer bzw. seines Beauftragtem.
Dieser oder sein forstlicher Vertreter hat die Voraussetzungen zu schaffen, daß der Forstunternehmer die jeweiligen Forstbetriebsarbeiten den Leitlinien gemäß ausführen kann.

Die AFL empfiehlt dringend, vor Auftragsvergabe mit dem Waldbesitzer oder seinem Beauftragtem jede Einzelheit des Auftrages so genau zu fixieren, sodaß späterer Ärger auszuschließen ist.

Entsprechende Unterlagen können über den Verband angefordert werden.
Für Mitglieder kostenlos.

Die Bedeutung der PEFC-Waldzertifizierung für Forstunternehmen in Niedersachsen

Aus dem Dokument.
Waldzertifizierung – Indikatorenliste siehe auch die entsprechenden Punkte im regionalen Waldbericht Niedersachsen.

Erklärung: "1.2.a" bezeichnet die Indikatorenblöcke,
"E" kennzeichnet Erläuterungen aus der Leitlinie
"40" ist eine laufend Nummer der Indikatoren (Klammer) Texte stellen Bemerkungen der AfL Nds. dar

1.2.a
… Verfahren, die eine direkte oder indirekte Schädigung der Wald-, Boden- oder Wasserressourcen auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sollen bevorzugt werden.

15
Fällungs- und Rückungsschäden (sind zu vermeiden)

2.2.b
… Das Auslaufen von Öl aufgrund von Waldbewirtschaftungsarbeiten oder die fahrlässige Müllentsorgung auf Waldflächen soll unbedingt vermieden werden.

E
Flächiges Befahren wird grundsätzlich unterlassen. Für den Maschineneinsatz wird ein dauerhaftes Feinerschließungsnetz aufgebaut, das einem wald- und bodenschonenden Maschineneinsatz Rechnung trägt.
Der Rückegassenabstand darf grundsätzlich 20 m nicht unterschreiten. Bei verdichtungsempfindlichen Böden sind größere Abstände anzustreben.

Im Falle eines Maschineneinsatzes erfolgt die Verwendung biologisch abbaubahrer Öle, sofern technisch sinnvoll und möglich.
(Synthetische Öle auf Basis pflanzlicher- oder mineralischer Rohstoffe)

40
Technischer Vorschriften und Prüfungen für eingesetztes Gerät (z. B. FPA-Geprüft, GS-Zeichen, Seil- und Kranprüfung)

41
Empfehlungen für die Durchführung von Ernte- und Bringungsmaßnahmen (Merkblatt Nr. 23 u. 28, LÖWE-Grundsatz 13)

42
Abbaubare Betriebsmittel (biologisch abbaubahre Öle, Merkblatt Nr. 28)

3.2.c
E
Auf eine Ganzbaumnutzung wird verzichtet. (Energieholzgewinung in diesem Rahmen ist möglich)

4.2.e
Pflege- und Erntemaßnahmen sollen so ausgeführt werden, dass kein dauerhafter Schaden an den Ökosystemen entsteht. Wo immer möglich, sollen praktische Schritte zur Verbesserung und Erhaltung der biologischen Vielfalt ergriffen werden.

88
Richtlinien

(z. B. Merkblatt Nr. 23 und 28, Allgem. Geschäftsbedingungen/ Unternehmererlass, KWF Merkblatt Nr. 13/2000)

6.1.a
E
...
Die darüber hinaus eingesetzten forstlichen Dienstleister müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen und die gesetzlichen und jeweils tariflichen Vorgaben auch gegenüber ihren Mitarbeitern einhalten.
Diese Arbeitskräfte erhalten eine qualifikationsbezogene Bezahlung auf Grundlage geltender Tarifverträge. (Gilt für alle in der Forst beschäftigten Arbeitnehmer, incl. ausländische Arbeitskräfte)

6.2.b
Die Arbeitsbedingungen sollen sicher sein und Anleitung und Schulung in sicheren Arbeitsverfahren sollen angeboten werden.

E
Die Unfallverhütungsvorschriften werden eingehalten.
Es wird bevorzugt forstliches ausgebildetes Personal eingesetzt.
Allen eingesetzten Arbeitskräften wird die Möglichkeit zur angemessenen Aus- und Fortbildung zugänglich gemacht.

115
Arbeitsbedingungen
(Berufsgenossenschaft, Haftpflicht- und Sozialversicherung, Arbeits- und Gewerbeerlaubnis bei ausländischen Arbeitskräften/ Unternehmen)

116
Arbeitsschutzbestimmungen (u. a. Gefahrstoff und Biostoffverordnung, UVV's)

117
Schulungsmaßnahmen (Unternehmererlass … Unternehmen die sich an entsprechden Fortbildungsveranstaltungen in der NWS Münchehof beteiligt haben … sollen bevorzugt Aufträge erhalten.)

118
Unfallstatistik

Aus dem Dokument IV.
Leitlinie für nachhaltige Waldbewirtschaftung

Pflegliche Waldarbeit:
Z-Bäume sollen grundsätzlich nicht beschädigt werden. Am verbleibenden Bestand dürfen die Rückeschäden nur bei maximal 10 % der Stammzahl vorkommen.
Das Vorrücken von in vorhandener Verjüngung liegender Stämmen oder Stammteilen soll möglichst nur in gerader Richtung erfolgen.

Aus dem Merkblatt Nr. 28 der Nds. LFV

Die Verwendung von Niederdruckbreitreifen, 500 – 800 mm, ist anzustreben.
Der Reifeninnerdruck soll möglichst gering sein. (Vom Reifenhersteller erlaubter Mindestdruck)
Ballast ist nicht mitzuführen

Vorkehrungen bei Öl- Kraftstoffverlusten:

Auf der Maschine: Im Servicewagen:

Forstunternehmen in Niedersachsen
bekennen sich zu den Zielen und Leitlinien der PEFC-Zertifizierung gemäß des Waldberichtes der Region Niedersachsen.

AfL stoppt Öli - Karl Gerd

Weitere Informationen über die PEFC-Beauftragten der AfL

Reg.- Bez. Lüneburg:
Michael Haarhaus, Tel. 0 41 69 - 91 91 27

Reg.- Bez. Weser-Ems:
Franz Joseph Ostendorf, Tel. 0 44 71 - 59 43

Reg.- Bez. Hannover:
Hennig Hartmann, Tel. 0 50 62 - 14 60

Reg.- Bez. Braunschweig:
Thomas Schulze, Tel. 0 55 74 - 52 63

Land Niedersachsen:
AFL-Geschäftsstelle:   Kontakt

Weiterführende Informationen über die PEFC- Zertifizierung erhalten sie über:


Resolution der Mitgliederversammlung der AfL Niedersachsen e.V.
gerichtet an die niedersächsischen Waldbesitzer.

p. a.

Die niedersächsischen Waldbesitzer haben sich 2000 in ihrer Mehrheit für PEFC (Pan European Forest Certification) Deutschland e.V. entschieden. Darauf hin unterstützen die niedersächsischen Forstunternehmer PEFC, arbeiten an der Umsetzung der Leitlinien mit und sind im Landesbeirat vertreten.

Darüber hinaus bietet die AfL über den Deutschen Forstunternehmer-Verband e.V. die Chain-of-Custody Gruppenzertifizierung nach PEFC seinen Mitgliedern an, die davon regen Gebrauch machen. Außerdem ist kürzlich für AfL-Betriebe das RAL-Gütezeichen eingeführt worden.

Die PEFC-Leitlinien machen keinen Unterschied zwischen den einzelnen Waldbesitzarten.

Damit die Umsetzung der Leitlinien für alle Waldbesitzarten in einheitlicher Form geschieht, appelliert die Mitgliederversammlung der AfL als berufsständische Vertretung der niedersächsischen Forstunternehmer an Institutionen und Verbände des Waldbesitzes gleiche und einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Arbeitsbedingungen verschiedener Klassen und Güte darf es nicht geben. Für die Unternehmerschaft sind einheitliche Rahmenbedingungen im personellen und technischen Bereich, sowie für die Investitionstätigkeit entscheidend und notwendig, um mittelfristige Planungssicherheit zu bekommen.

Es wird erwartet, dass es für die Forstunternehmer keine Unterschiede zwischen dem sogenannten öffentlichen und privaten Wald gibt.
Bei einer unterschiedlichen Ausgangssituation muss die Abwicklung und Abarbeitung der Aufträge im Vorfeld geklärt werden.
Das gilt im besonderem Maße für die Erschließung der Bestände und für den gesamten sozio-ökonomischen Bereich. Mögliche Einschränkungen sind in den Zertifizierungsgremien zu formulieren.
Eine Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Vorgaben kann von den Unternehmen nicht akzeptiert werden.

Ohne Ächtung der Schwarzarbeit, der Tolerierung von Einsätzen durch Billigarbeitskräfte sowie durch Überprüfungen und Kontrollen wird eine erfolgreiche Umsetzung der PEFC-Leitlinien über die normalen Stichproben hinaus nicht möglich sein.

Sehnde, den 22. März 2002

Arbeitsgemeinschaft forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer Niedersachsen e.V. (AfL)

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