QfF
Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e.V.
Das zukunftsfähige Qualifizierungsmodell für forstliche Lohnunternehmen und Dienstleister.
Fachliche Aus- und Fortbildung für Beschäftigte in forstlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen ist das Ziel des 2001 gegründeten Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e.V. / QfF.
Effektive Aus- und Fortbildungen z. B.
- zum Forstmaschinenführer,
- Kosten / Nutzenrechnung für Führungskräfte,
- Hydraulik- und Schweißerlehrgänge,
- Controlling etc.
werden zum Angebot des QfF gehören und werden sich aus den von den Betrieben mitgeteilten Erfordernissen festgelegt.
Finanziert werden die Angebote des QfF aus
- Beiträgen,
- Zuschüssen der Landesregierungen
- und Mitteln der EU.
Gründungsmitglieder sind die AFL Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gemeinsam mit ihren Sozialpartner, der IG Bauen-Agrar-Umwelt.
Die Beitragshöhe je Beschäftigten beträgt 8, €/ Monat. (96, €/ Jahr) Der Beitrag setzt sich zum einen aus 5, € des Betriebes und 3, € des Beschäftigten zusammen.
Die Beitragspflicht beginnt am 01.01.2002.
Hieraus ergibt sich die Möglichkeit für Sie und Ihre Mitarbeiter an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, bekommen Sie diese bei den AFL Geschäftsstellen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt und bei der QfF Geschäftsstelle.
Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e.V.
Ludwig-Erhard-Str. 8
34131 Kassel
fon: (05 61) 9 35 41 -30
fax: (05 61) 9 35 41 -41
j.kumm@vlf-kassel.de
www.qualifizierungsfonds-forst.de
Grundsätze der Förderung durch den Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e.V.
- Der Vorstand beschließt über jeden einzelnen Antrag.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme dem Vorstand schriftlich vorliegen.
- Anträge können nur die Tarifvertragsparteien stellen. (AFL NDS und IG BAU)
- Aus dem Antrag muss hervorgehen:
- wer ist der Antragsteller
- welche(r) Betrieb ist betroffen
- hat der Betrieb seine Beitragspflicht erfüllt
- welcher Qualifikant ist betroffen
- wie lange der Qualifikant im Betrieb beschäftigt ist
- wie hoch sind die Gesamtkosten
- welche Förderquote wird vorgeschlagen
- wann, wie lange und wo soll die Qualifikation stattfinden
- welches Ziel hat die Qualifikation
- welche Einrichtung wo die Qualifikation durchführt
- Die Rechnungen sind immer auf den Betrieb auszustellen und die Fördersumme wird an den Betrieb erstattet.