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AfL Niedersachsen e.V.

Gründung des Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft

Mit zunehmender Mechanisierung der Forstarbeiten, besonders aber der Holzernte, wird qualifiziertes Personal benötigt. Da in der Regelausbildung zum Forstwirt diese Aufgabenfelder nicht oder nur in sehr mäßigem Umfang abgedeckt werden, ist eine fundierte Fortbildung unumgänglich.
In den letzten Jahren sind Modelle in diese Richtung entwickelt worden, die sich in der Praxis bewährt haben, u.a. das „Niedersachsen-Modell“.
Der Bedarf an fachlich qualifiziertem Personal ist da, und für viele junge Forstwirte ist diese berufliche Perspektive reizvoll, da sichere Arbeitsplätze und gute Entlohnung winken.
Das Hauptproblem stellt die Finanzierung dieser Maßnahmen dar.
Zum Beispiel kostet die Fortbildungsmaßnahme nach dem Niedersachsen-Modell in den 5 bis 6 Monaten inklusive der Bereitstellung der Trainingsmaschinen durch die Betriebe ca. 50.000,– DM, davon beträgt der Anteil der Betreuung und der Lehrgänge ca. 10.000,– DM. Vor allem diese letzte Summe muss in Bar aufgebracht werden.
Dieses ist ein enormes Problem.
In den Jahren 1999 und 2000 konnte eine Förderung durch BRAIN mit der Co-Finanzierung durch den Quali-Fonds in Anspruch genommen werden. Seit 1. Januar 2001 besteht diese Möglichkeit nach dem Auslaufen der genannten Tarife und Programme nicht mehr. Eine Alternative aus EU-Mitteln scheitert an der Co-Finanzierung, ohne die ein Einwerben von Fördermittel nicht möglich ist.
Vor diesem Hintergrund und der Notwendigkeit von weiteren Finanzierungen diverser Fortbildungsmaßnahmen, ist am 15. Mai 2001 in Hannover der „Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft (QfF)“ mit Sitz in Kassel gegründet worden.
Mitglieder dieses eingetragenen und gemeinnützigen Vereins sind neben einigen Personen die Berufsverbände AfL Niedersachsen e.V. und Sachsen-Anhalt e.V. sowie die IG-BAU- Landesverbände Niedersachsen-Bremen und Sachsen-Anhalt.
Zum Vorsitzenden ist Hans-Jürgen Narjes, AfL Niedersachsen e.V., gewählt worden.
In jährlichem Wechsel wird der Vorsitz ab 1. Januar 2003 an Thomas Hartmann, IG BAU Niedersachsen-Bremen übergehen.
Die Geschäftsführung ist Jürgen Kumm, Kassel, übertragen worden. Finanziert wird der Fonds durch einen zeitgleich abgeschlossenen Tarifvertrag, der am 1. Januar 2002 in Kraft tritt und mit Beiträgen von Arbeitgebern mit 5,– € und Arbeitnehmern mit 3,– € monatlich finanziert wird.
Die erste Förderung aus dem ESF ist schon in Aussicht gestellt. Die Verwendung der Mittel wird paritätisch abgeschlossen. Zweck des QfF ist die Erschließung und Sicherung wettbewerbsfähiger Voll- und Teilzeitarbeitskräfte in Forst- und Dienstleistungsbetrieben (unabhängig von der Rechtsform) durch Qualifizierungsmaßnahmen. Außerdem werden Gutachten finanziert und ergänzende arbeitsmarktbezogene Aufklärung unterstützt.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen weiter zu qualifizieren, um den stetig steigenden Anforderungen moderner Forstmaschinen und umweltschonender Arbeitsverfahren gerecht zu werden“, so die beiden Co-Vorsitzenden während der Gründungsversammlung. Der Ruf nach qualifizierten Arbeitskräften wird immer lauter, verbunden mit steigender Nachfrage nach geschultem Personal im Rahmen der Zertifizierungsleitlinien, die dann auch belegt werden müssen. Außerdem muss der zu ächtenden Abwerbung ein Riegel vorgeschoben werden. Die Entscheidung über den Kauf einer Maschine oder eines Arbeitssystemes sollte die häufig vernachlässigte Frage der künftigen Bedienung von vorn herein mit einschließen.
Geeignetes Fachpersonal steht nicht auf der Straße.
Die ständigen Nachfragen bei den Geschäftsstellen der Berufsverbände untermauern eine 1998 erstellte Erhebung. Als Ziel all dieser Entwicklungen muss die eigenständige Berufsausbildung auch in Forstunternehmen mit dem entsprechenden Berufsbild stehen. Dieses ist eine Herausforderung an die Berufsverbände, die die Voraussetzungen dafür schaffen müssen. Mit der Gründung des QfF und dem Abschluss des Tarifvertrages, beides bundesweit als beispielhaft angesehen, haben wir den richtigen Weg eingeschlagen.
Nicht der Ruf nach dem Staat, sondern Eigeninitiative und Eigenverantwortung sichert die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit unserer Betriebe.
Als Geltungsbereich des QfF ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gewählt.
Weitere Landesverbände sind aufgerufen mitzumachen. Der Deutsche Forstunternehmer Verband ist eingeladen, das Projekt ideell und konstruktiv zu unterstützen.

Hans-Jürgen Narjes AfL Niedersachsen e.V.

Presseerklärung

Allgemeinverbindlichkeitserklärung für Qualifizierungsvertrag

Der Tarifausschuss des Niedersächsischen Sozialministeriums hat am 23. Oktober 2002 den Tarifvertrag über die Qualifizierung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der forstwirtschaftlichen Lohn- und Dienstleistungunternehmen die Allgemeinverbindlichkeit zuerkannt.

Ungeachtet einer Mitgleidschaft in den tarifschließenden Parteien ist damit Wettbewerbsgleichheit in diesem Punkt hergestellt.

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Grundlage für die Finanzierung von Mitarbeiterqualifizierung in der Branche gelegt.
Entsprechende Fortbildungsangebote werden vom QfF in Zusammenarbeit mit den Bildungsträgern und dem Berufsverband gemacht. Ein besonderer Stellenwert kommt der Forstmaschinenfahrer-Qualifikation zu. Aber auch EDV-Kurse, betriebs- und arbeitswirtshaftliche Angebote wird es geben.

Der Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft (QfF) äußert die Hoffnung das diese Entscheidung auch in den anderen Bundesländern eingeführt wird, denn die gesamte Branche leidet seit Jahren unter Fachkräftemangel.

Der Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e.V. ist eine gemeinsame Institution der AfL Niedersachsen e.V. und der IG BAU - Grüner Bereich mit Geschäftsstelle in Kassel, GF ist Jürgen Kumm.
Die alternierenden Vorsitzenden sind Thomas Hartmann, IG BAU, Hannover und Hans-Jürgen Narjes, Vorsitzender der AfL Niedersachsen e.V.

AfL Niedersachsen e.V.
Hans-Jürgen Narjes

 

Logo QfF  

QfF
Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e.V.
    

 

Das zukunftsfähige Qualifizierungsmodell für forstliche Lohnunternehmen und Dienstleister.

Fachliche Aus- und Fortbildung für Beschäftigte in forstlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen ist das Ziel des 2001 gegründeten Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e.V. / QfF.

Effektive Aus- und Fortbildungen z. B.

  • zum Forstmaschinenführer,
  • Kosten / Nutzenrechnung für Führungskräfte,
  • Hydraulik- und Schweißerlehrgänge,
  • Controlling etc.
werden zum Angebot des QfF gehören und werden sich aus den von den Betrieben mitgeteilten Erfordernissen festgelegt.

Finanziert werden die Angebote des QfF aus

  • Beiträgen,
  • Zuschüssen der Landesregierungen
  • und Mitteln der EU.
Gründungsmitglieder sind die AFL Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gemeinsam mit ihren Sozialpartner, der IG Bauen-Agrar-Umwelt.

Die Beitragshöhe je Beschäftigten beträgt 8,– €/ Monat. (96,– €/ Jahr) Der Beitrag setzt sich zum einen aus 5,– € des Betriebes und 3,– € des Beschäftigten zusammen.
Die Beitragspflicht beginnt am 01.01.2002.

Hieraus ergibt sich die Möglichkeit für Sie und Ihre Mitarbeiter an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, bekommen Sie diese bei den AFL Geschäftsstellen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt und bei der QfF Geschäftsstelle.

Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e.V.
Ludwig-Erhard-Str. 8
34131 Kassel
fon: (05 61) 9 35 41 -30
fax: (05 61) 9 35 41 -41
j.kumm@vlf-kassel.de
www.qualifizierungsfonds-forst.de

Grundsätze der Förderung durch den Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e.V.

  1. Der Vorstand beschließt über jeden einzelnen Antrag.
  2. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
  3. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme dem Vorstand schriftlich vorliegen.
  4. Anträge können nur die Tarifvertragsparteien stellen. (AFL NDS und IG BAU)
  5. Aus dem Antrag muss hervorgehen:
    • wer ist der Antragsteller
    • welche(r) Betrieb ist betroffen
    • hat der Betrieb seine Beitragspflicht erfüllt
    • welcher Qualifikant ist betroffen
    • wie lange der Qualifikant im Betrieb beschäftigt ist
    • wie hoch sind die Gesamtkosten
    • welche Förderquote wird vorgeschlagen
    • wann, wie lange und wo soll die Qualifikation stattfinden
    • welches Ziel hat die Qualifikation
    • welche Einrichtung wo die Qualifikation durchführt
    • Die Rechnungen sind immer auf den Betrieb auszustellen und die Fördersumme wird an den Betrieb erstattet.