| AfL Niedersachsen e.V. |
Umweltschäden jetzt sanierungspflichtigAm 14. November 2007 trat das „Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden“ (USchadG), kurz „Umweltschadensgesetz“ genannt, in Kraft. Das Gesetz dient der Umsetzung der EG-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG in deutsches Recht.
Nach dem Umweltschadensgesetz muss seit dem 14. 11. 2007 der Verantwortliche den Umweltschaden, den er verursacht hat, auf seine Kosten sanieren. Das Gesetz regelt die öffentlich-rechtliche Haftung für Umweltschäden, d. h. Schäden an:
Dafür empfehlen wir eine Umwelt-Haftpflichtversicherung.
BMU-Download: Informationen zum Umweltschadensgesetz vom BUND
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