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AfL Niedersachsen e.V.

Umweltschadensgesetz

Umweltschäden jetzt sanierungspflichtig

Am 14. November 2007 trat das „Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden“ (USchadG), kurz „Umweltschadensgesetz“ genannt, in Kraft. Das Gesetz dient der Umsetzung der EG-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG in deutsches Recht.

Nach dem Umweltschadensgesetz muss seit dem 14. 11. 2007 der Verantwortliche den Umweltschaden, den er verursacht hat, auf seine Kosten sanieren.
Die zuständige Behörde ist jetzt verpflichtet, den Verantwortlichen zu der Sanierung zu veranlassen. Tut sie dies nicht und wird der Schaden nicht oder unzureichend saniert, kann nun jeder Bürger und jede Bürgerin die Behörde zum Handeln auffordern. Anerkannte Umweltverbände können notfalls mit einer Klage untätige Verantwortliche und säumige Behörden dazu bringen, den Schaden zu beseitigen.

Das Gesetz regelt die öffentlich-rechtliche Haftung für Umweltschäden, d. h. Schäden an:

  • geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen
  • eigenen und fremden Böden
  • eigenen und fremden Gewässern
Diese Risiken werden nicht von der Betriebshaftpflicht-Versicherung abgedeckt !
Dafür empfehlen wir eine Umwelt-Haftpflichtversicherung.

BMU-Download:
Umweltschadensgesetz - USchadG u_schad_g.pdf 73 kB

Informationen zum Umweltschadensgesetz vom BUND